Ethik

Rechtliches

  • Schülerinnen und Schüler, die einer Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören, nehmen am Religionsunterricht ihrer Konfession teil. Es besteht aber für alle Schülerinnen und Schüler das Recht, sich vom Religionsunterricht abzumelden. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist der Ethikunterricht Pflichtfach (Art. 47 Abs. 1 BayEUG). Für den Wechsel in Ethik ist ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten zum Ende des Schuljahres notwendig. Ein Wechsel während eines Schuljahres ist nicht möglich.
  • Das Fach zählt neben Geschichte/Sozialkunde, Geographie, Wirtschaft/Recht zu den gesellschafts-wissenschaftlichen Fächern, d.h. es kann im Fach Ethik auch mündliches oder schriftliches Abitur abgelegt werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die bis zur 10. Jahrgangsstufe den Religionsunterricht besucht haben und in der Oberstufe zum Fach Ethik wechseln wollen, müssen eine Feststellungsprüfung über die Inhalte der 10. Jahrgangsstufe ablegen, um in der Oberstufe das Fach Ethik als Abiturfach wählen zu können.

Selbstverständnis des Fachs Ethik

Der Ethikunterricht dient der Erziehung der Schüler zu werteinsichtigem Urteilen und Handeln“ (Art. 47 Abs. 2 BayEUG).

Er unterstützt die jungen Menschen in ihrer Suche nach moralischer Orientierung in der Welt von heute, indem er ihnen Entwürfe und Theorien vorstellt, die aus einer langen Entwicklung philosophischen Denkens und wissenschaftlichen Forschens hervorgegangen sind. Die Jugendlichen vergleichen diese Modelle mit den von ihnen selbst entwickelten Vorstellungen und kommen so zu einem eigenen Bild von einem guten und gerechten Leben und von dem Menschen, der sie gerne wären.

Indem die Schülerinnen und Schüler dazu angeleitet werden, sich selbst und ihre Mitmenschen bewusst wahrzunehmen, wird nicht nur die Entwicklung ihres Selbstbewusstseins und Selbstwertgefühls, sondern ebenso das Bewusstsein für den Eigenwert des Anderen und die Achtung gegenüber dessen Bedürfnissen und berechtigten Ansprüchen gefördert. Mit Blick auf die Inklusion spielt dabei auch der respektvolle Umgang mit Menschen mit Behinderung eine wichtige Rolle.

Die Schülerinnen und Schüler werden dazu angehalten, in ethischen und moralischen Fragen schlüssig und nachvollziehbar zu argumentieren, ihre Argumente zu belegen und die Argumentation anderer einer rationalen Überprüfung zu unterziehen. Den Schülerinnen und Schülern soll Gewaltlosigkeit als unverzichtbares Prinzip für die Bewältigung von Meinungsverschiedenheiten und von Konflikten vermittelt werden und sie sollen befähigt werden, mit Herausforderungen, die sich ihnen in diesem Zusammenhang stellen, entsprechend umzugehen.

Gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern, die aus verschiedenen Kulturkreisen stammen, soll dem Einzelnen die Chance eröffnen, seine eigenen kulturellen Wurzeln zu erkennen und unter Achtung der Überzeugung der Anderen Verantwortung für das Zusammenleben der Menschen zu übernehmen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben deshalb auch Kenntnisse über wichtige Wertvorstellungen in verschiedenen Kulturen sowie der sie prägenden Religionen. Damit wird eine wesentliche Grundlage für ein von Wertschätzung und Toleranz geprägtes Miteinander von Menschen unterschiedlicher Herkunft und Glaubensvorstellungen gelegt.

Ethische Fragen, die sich z. B. aus dem Verhältnis des Menschen zur Natur, aus der Wirtschafts- und Arbeitswelt und neuen Entwicklungen in der Medizin und den Medien ergeben, fordern ein reflektiertes Urteil auf der Basis gründlicher Information. Der Ethikunterricht leistet hier einen wesentlichen Beitrag, indem er ein Bewusstsein für Zusammenhänge zwischen eigenem Handeln und Problemen der modernen Welt schafft und die Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung ihrer Fähigkeit unterstützt, Möglichkeiten zur Problembewältigung zu finden.

Das Fach Ethik leistet somit einen Beitrag zu den übergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen:

(aus: www.isb.bayern.de; Auszug aus dem Fachprofil für das Fach Ethik)