Die Bewerbungsfrist für das Abitur 2024 ist abgelaufen!


  • Die Koordination des jeweiligen durchführenden Gymnasiums erfolgt über die Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern.
  • Voraussichtlich verantwortliche Gymnasien im Bereich Passau (Stand: September 2021):
    • 2024: NN
    • 2025: NN
  • Die Bedingungen für die Abiturprüfung für andere Bewerber sind in der Gymnasialen Schulordnung (GSO), Kapitel 2, §§ 59 bis 64, geregelt.
  • Eine übersichtliche Zusammenstellung der Informationen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums (www.km.bayern.de/eltern/abschluesse/hochschulreife/abschluesse-fuer-externe-bewerber.html)
  • Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen (Stand: 26.11.2014; Quelle: Homepage des Kultusministeriums):
    1. Geburtsschein oder Geburtsurkunde
    2. Nachweis des Hauptwohnsitzes gemäß § 91 Abs. 2 Satz 1 GSO
    3. Bei unter 21 – jährigen Bewerbern: Überblick über bisherigen Schulbesuch als Nachweis der Erfüllung der 12 – jährigen Schulpflicht (Vollzeitschulpflicht + 3 -jährige Berufsschulpflicht, soweit nicht von der Berufsschulpflicht befreit, z. B. durch Erreichung des Mittleren Schulabschlusses)
    4. letztes Jahres- und ggf. Austrittszeugnis des öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasiums, falls ein solches besucht worden ist, im Original
    5. Erklärung über die Wahl der Fächer – hierzu gilt:
      Festlegung der 8 Prüfungsfächer verbindlich bis 15.12.
      Das neben den Fächern Deutsch und Mathematik zu den Prüfungsfächern eins bis drei des ersten Prüfungsteils gehörige Fach kann noch bis 31.01. mit einem der gewählten Prüfungsfächer 4 mit 8, das 4. Prüfungsfach noch bis 6 Wochen vor Prüfungsbeginn mit einem der gewählten Prüfungsfächer 5 mit 8 getauscht werden.
    6. eine Erklärung, ob und ggf. wann und wo die Bewerberin oder der Bewerber schon einmal die Abiturprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber abgelegt hat und/oder ob er sich zu der gleichen Prüfung bereits an einer anderen Stelle gemeldet hat.
    7. eine Erklärung, aus der hervorgeht, wie sich die Bewerberin oder der Bewerber in den einzelnen Fächern vorbereitet hat; dabei sind die benutzten Lehrbücher anzugeben; für die Fremdsprachen sind einige Schriftwerke anzugeben, die ganz oder teilweise gelesen oder durchgearbeitet wurden. Bei Wahl der Fächer Physik und Chemie muss eine Erklärung abgegeben werden, dass sie oder er im gewählten Fach mit den üblichen Arbeitsweisen und Methoden vertraut ist.
  • Nach Übermittlung der Unterlagen erhalten Sie i.d.R. eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Nach der Prüfung der Zulassungsbedingungen wird Ihnen ein Zulassungsbescheid zugesandt.

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